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Auf der Ratstagung vom 10. November 2010 wurde die Feststellung getroffen und am 10. Dezember 2010 bestätigt, dass das Ziel der Schaffung eines unionsweit einheitlichen Patentschutzes von der Union in ihrer Gesamtheit nicht innerhalb eines vertretbaren Zeitraums verwirklicht werden kann, womit die in Artikel 20 Absatz 2 EUV genannte Voraussetzung, dass die Verstärkte Zusammenarbeit nur als letztes Mittel beschlossen wird, erfüllt ist.
Der Rat nahm auf seiner Tagung am 10. November 2010 zur Kenntnis, dass keine einhellige Bereitschaft zur Weiterarbeit an der vorgeschlagenen Verordnung zur…
Die in Artikel 20 Absatz 2 des Vertrags über die Europäische Union genannte Voraussetzung, wonach die Ermächtigung zu einer Verstärkten Zusammenarbeit nur als…
Auf seiner Tagung vom 5./6. Juni 2008 in Luxemburg stellte der Rat fest, dass es keine Einstimmigkeit für diesen Vorschlag gab und es unüberwindbare…
Der Rat hat auf seiner Tagung vom 5. und 6. Juni 2008 politische Leitlinien angenommen, in denen festgehalten wurde, dass keine einhellige Bereitschaft zur…
Die Verstärkte Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes soll den wissenschaftlich-technischen Fortschritt und das…
Vorbehaltlich der Erfüllung der in diesem Beschluss gegebenenfalls festgelegten Teilnahmevoraussetzungen steht die Verstärkte Zusammenarbeit im Bereich der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.