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Vorbehaltlich der Erfüllung der in diesem Beschluss gegebenenfalls festgelegten Teilnahmevoraussetzungen steht die Verstärkte Zusammenarbeit im Bereich der Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes zu jedem Zeitpunkt allen Mitgliedstaaten offen, sofern sie gemäß Artikel 328 AEUV auch die in diesem Rahmen bereits erlassenen Rechtsakte beachten —
Vorbehaltlich der Erfüllung der in diesem Beschluss gegebenenfalls festgelegten Teilnahmevoraussetzungen steht die Verstärkte Zusammenarbeit in dem genannten…
Die Verstärkte Zusammenarbeit sollte den notwendigen Rechtsrahmen für die Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes in den teilnehmenden Mitgliedstaaten…
Gemäß Artikel 328 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union steht eine Verstärkte Zusammenarbeit bei ihrer Begründung allen…
Die Verstärkte Zusammenarbeit im Bereich der Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes achtet die Zuständigkeiten, Rechte und Pflichten der nicht…
Die Verstärkte Zusammenarbeit im Bereich des auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendenden Rechts steht nach Artikel 328 des…
Die Verstärkte Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes soll den wissenschaftlich-technischen Fortschritt und das…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.