Erwägungsgrund 1 32011D0167
Gemäß Artikel 3 Absatz 3 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) errichtet die Union einen Binnenmarkt, wirkt auf die nachhaltige Entwicklung Europas auf der Grundlage eines ausgewogenen Wirtschaftswachstums hin und fördert den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt. Zu diesen Zielen trägt die Schaffung rechtlicher Rahmenbedingungen bei, auf deren Grundlage Unternehmen ihre Geschäftstätigkeit in Bezug auf die Herstellung und den Vertrieb von Produkten über nationale Grenzen hinweg anpassen können und die Unternehmen mehr Entscheidungsfreiheit und Geschäftsmöglichkeiten bieten. Den Unternehmen sollte als Rechtsinstrument ein einheitliches Patent mit einheitlicher Wirkung in der gesamten Union zur Verfügung stehen.