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Als Beitrag zum Ziel der größtmöglichen Beteiligung am Römischen Statut setzen die Union und ihre Mitgliedstaaten alles daran, um diesen Prozess voranzutreiben, indem sie bei Verhandlungen, einschließlich Verhandlungen über Übereinkünfte, oder politischen Dialogen mit Drittstaaten, Staatengruppen oder einschlägigen regionalen Organisationen, wann immer dies angebracht ist, zur Sprache bringen, dass möglichst viele Staaten das Römische Statut ratifizieren, annehmen, genehmigen oder ihm beitreten sollten und dass das Römische Statut umgesetzt werden muss.
Die Union und ihre Mitgliedstaaten wirken auch mit anderen Mitteln auf die weltweite Beteiligung am Römischen Statut und seine Umsetzung hin, beispielsweise durch die Annahme von Initiativen, die die Verbreitung der Werte, Grundsätze und Bestimmungen des Römischen Statuts und der dazugehörigen Übereinkünfte fördern. Zur Unterstützung der Ziele dieses Beschlusses arbeitet die Union soweit erforderlich mit anderen interessierten Staaten, internationalen Institutionen, Nichtregierungsorganisationen und anderen Vertretern der Zivilgesellschaft zusammen.
Die Mitgliedstaaten geben ihre eigenen Erfahrungen in Fragen der Anwendung des Römischen Statuts an alle interessierten Staaten weiter und fördern dieses Ziel gegebenenfalls auch in anderer Form. Die Mitgliedstaaten leisten, wenn sie darum ersucht werden, technische und gegebenenfalls finanzielle Unterstützung zu den zur Beteiligung am Römischen Statut und zur Umsetzung des Römischen Statuts durch Drittstaaten erforderlichen gesetzgeberischen Arbeiten. Die Union kann, wenn sie darum ersucht wird, ebenfalls solche Unterstützung leisten. Staaten, die in Betracht ziehen, Vertragsparteien des Römischen Statuts zu werden oder mit dem Strafgerichtshof zusammenzuarbeiten, sind zu ersuchen, die Union über die auf diesem Weg angetroffenen Schwierigkeiten zu informieren.
Bei der Anwendung dieses Artikels koordinieren die Union und ihre Mitgliedstaaten die politische und fachliche Unterstützung des Strafgerichtshofs in Bezug auf einzelne Staaten oder Staatengruppen.
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