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Die Union und ihre Mitgliedstaaten werden die Entwicklungen in Bezug auf die Zusammenarbeit mit dem Strafgerichtshof entsprechend dem Römischen Statut genau verfolgen.
Die Union überwacht kontinuierlich die Umsetzung des Abkommens zwischen dem Internationalen Strafgerichtshof und der Europäischen Union über Zusammenarbeit und Unterstützung.
Um die wirksame Funktionsweise des Strafgerichtshofs zu ermöglichen, erwägen die Union und ihre Mitgliedstaaten gegebenenfalls Ad-hoc-Vereinbarungen und -Übereinkünfte und ermutigen dritte Vertragsparteien, dies ebenfalls zu tun.
Die Union und ihre Mitgliedstaaten verweisen Drittstaaten, wo dies angemessen ist, weiterhin auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 30. September 2002 zum Internationalen Strafgerichtshof und auf die ihnen beigefügten Leitlinien der EU, und zwar im Hinblick auf Vorschläge für Übereinkünfte oder Vereinbarungen über die Bedingungen für die Überstellung von Personen an den Strafgerichtshof.
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