Erwägungsgrund 1 32011D0168
Bei ihrem Handeln auf internationaler Ebene will die Union den Grundsätzen der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit, der universellen Gültigkeit und Unteilbarkeit der Menschenrechte und Grundfreiheiten, der Achtung der Menschenwürde, der Gleichheit und der Solidarität sowie der Achtung der Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen und des Völkerrechts zu stärkerer Geltung verhelfen, wie es in Artikel 21 des Vertrags vorgesehen ist. Die Union strebt an, die Beziehungen unter anderem zu internationalen Organisationen, die diese Grundsätze teilen, auszubauen und Partnerschaften mit ihnen aufzubauen.