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Zur Unterstützung der Unabhängigkeit des Strafgerichtshofs werden die Union und ihre Mitgliedstaaten insbesondere
die Vertragsstaaten dazu auffordern, ihre Pflichtbeiträge im Einklang mit den Beschlüssen der Versammlung der Vertragsstaaten unverzüglich in vollem Umfang zu überweisen;
alles in ihren Kräften Stehende unternehmen, damit die Mitgliedstaaten dem Übereinkommen über die Vorrechte und Befreiungen des Internationalen Strafgerichtshofs so bald wie möglich beitreten und dieses ratifizieren, und setzen sich dafür ein, dass auch andere Staaten diesem Übereinkommen beitreten und es ratifizieren, und
bestrebt sein, die Ausarbeitung von Maßnahmen zur Schulung und fachlichen Unterstützung von Richtern, Staatsanwälten, Beamten und als Rechtsbeistand fungierenden Personen in Bezug auf ihre mit dem Strafgerichtshof zusammenhängende Arbeit in angemessener Weise zu unterstützen.
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