Erwägungsgrund 5 32011D0168
Die Grundsätze des Römischen Statuts sowie die Grundregeln für die Arbeitsweise des Internationalen Strafgerichtshofs (im Folgenden „Strafgerichtshof“) entsprechen voll und ganz den Grundsätzen und Zielen der Union. Die schweren Verbrechen, für die der Strafgerichtshof zuständig ist, sind ein Anliegen der internationalen Gemeinschaft als Ganzes sowie der Union und ihrer Mitgliedstaaten.