Art. 4 32011D0173
(1)
Im Anhang werden die Gründe für die Aufnahme der betreffenden Personen in die Liste angegeben.
(2)
Der Anhang enthält ferner die zur Identifizierung der betreffenden Personen erforderlichen Angaben, soweit diese verfügbar sind. In Bezug auf natürliche Personen können diese Angaben Namen — einschließlich Aliasnamen —, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit, Reisepass- und Personalausweisnummern, Geschlecht, sofern bekannt die Anschrift sowie Funktion oder Beruf umfassen. In Bezug auf juristische Personen können diese Angaben Namen, Ort und Datum der Registrierung, Registriernummer und Geschäftsort umfassen.