Art. 5 32011D0173
Damit die in diesem Beschluss festgelegten Maßnahmen größtmögliche Wirkung entfalten können, empfiehlt die Union Drittstaaten, entsprechende restriktive Maßnahmen zu ergreifen.
Damit die in diesem Beschluss festgelegten Maßnahmen größtmögliche Wirkung entfalten können, empfiehlt die Union Drittstaaten, entsprechende restriktive Maßnahmen zu ergreifen.