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1. In Artikel 15 genannte Rechtsakte der Gemeinschaft: — Erste Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken, — Richtlinie 87/54/EWG des Rates vom 16. Dezember 1986 über den Rechtsschutz der Topographien von Halbleitererzeugnissen, — Richtlinie 91/250/EWG des Rates vom 14. Mai 1991 über den Rechtsschutz von Computerprogrammen, — Verordnung (EWG) Nr. 1768/92 des Rates vom 18. Juni 1992 über die Schaffung eines ergänzenden Schutzzertifikats für Arzneimittel, — Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 des Rates vom 14. Juli 1992 zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel, — Richtlinie 93/83/EWG des Rates vom 27. September 1993 zur Koordinierung bestimmter urheber- und leistungsschutzrechtlicher Vorschriften betreffend Satellitenrundfunk und Kabelweiterverbreitung, — Richtlinie 93/98/EWG des Rates vom 29. Oktober 1993 zur Harmonisierung der Schutzdauer des Urheberrechts und bestimmter verwandter Schutzrechte, — Richtlinie 92/100/EWG des Rates vom 19. November 1992 zum Vermietrecht und Verleihrecht sowie zu bestimmten dem Urheberrecht verwandten Schutzrechten im Bereich des geistigen Eigentums, — Verordnung (EG) Nr. 1610/96 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 1996 über die Schaffung eines ergänzenden Schutzzertifikats für Pflanzenschutzmittel, — Richtlinie 96/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 1996 über den rechtlichen Schutz von Datenbanken, — Verordnung (EG) Nr. 3295/94 des Rates vom 22. Dezember 1994 über Maßnahmen zum Verbot der Überführung nachgeahmter Waren und unerlaubt hergestellter Vervielfältigungsstücke oder Nachbildungen in den zollrechtlich freien Verkehr oder in ein Nichterhebungsverfahren sowie zum Verbot ihrer Ausfuhr und Wiederausfuhr. · 2. Sollten in den in den genannten Rechtsakten der Gemeinschaft behandelten Bereichen des geistigen, gewerblichen und kommerziellen Eigentums Probleme auftreten, die die Handelsbedingungen beeinflussen, so werden auf Ersuchen der Gemeinschaft oder Turkmenistans umgehend Konsultationen aufgenommen, um für beide Seiten befriedigende Lösungen zu finden.
Artikel 4 und 5 der Richtlinie 97/7/EG Artikel 3 der Richtlinie 90/314/EWG des Rates vom 13. Juni 1990 über Pauschalreisen Artikel 3 Absatz 3 der Richtlinie…
1. Artikel 15 betrifft folgende multilaterale Übereinkünfte: — Internationales Abkommen über den Schutz der ausübenden Künstler, der Hersteller von Tonträgern…
Das Gemeinschaftsrecht über die Herstellung von Folgeprodukten, die für die Verwendung als kosmetische Mittel, Arzneimittel oder Medizinprodukte bestimmt sind,…
Erklärung der Europäischen Gemeinschaft gemäβ Artikel 27 Absatz 3 Buchstabe c des Übereinkommens zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller…
Diese Richtlinie ergänzt bestehende gemeinschaftliche Rechtsvorschriften wie die Richtlinie 92/75/EWG des Rates vom 22. September 1992 über die Angabe des…
Die folgenden Richtlinien werden geändert: 1. Richtlinie 87/404/EWG des Rates vom 25. Juni 1987 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.