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1. Einfuhr-/Ausfuhrabgaben Es werden keine Einfuhrzölle erhoben. Gebühren für Dienstleistungen wie Zollabfertigung, Provisionen und sonstige Abgaben, die von der Staatlichen Zollverwaltung, der Staatlichen Warenbörse und der Staatlichen Finanzinspektion erhoben werden, sind für folgende Waren nicht zu zahlen: — Einfuhren von Getreide, Säuglingsnahrung und Nahrungsmitteln, die zu staatlich festgesetzten Preisen an die Bevölkerung verkauft werden, — Waren, die auf vertraglicher Grundlage eingeführt und aus dem turkmenischen Staatshaushalt finanziert werden. 2. Beförderungs- und Durchfuhrbedingungen Hinsichtlich der GUS-Staaten, die Vertragsparteien des multilateralen Übereinkommens „über die Grundsätze und Bedingungen der Beziehungen im Verkehrsbereich“ sind, und/oder aufgrund bilateraler Vereinbarungen über Beförderung und Durchfuhr werden auf Gegenseitigkeitsbasis keine Steuern oder sonstigen Abgaben für die Beförderung und die Zollabfertigung von Waren (einschließlich Durchfuhrwaren) und die Durchfuhr von Fahrzeugen erhoben. Fahrzeuge aus den GUS-Staaten sind bei der Durchfuhr durch das Gebiet Turkmenistans von allen Abgaben befreit.
1. Belarussische Republik, Republik Kasachstan, Republik Kirgisistan, Russische Föderation: Zölle sind nicht anwendbar. 2. Die Verbrauchsgüter, die in…
1. Belarussische Republik, Republik Kasachstan, Republik Kirgisistan, Russische Föderation: Zölle sind nicht anwendbar. 2. Die Verbrauchsgüter, die in…
Für die in Artikel 9 Abs. 2 Satz 1 des Abkommens genannten Waren werden außer Zöllen keine Einfuhrabgaben erhoben. Dies gilt nicht bei der Einfuhr für die…
Für die in Artikel 9 Abs. 2 Satz 1 des Abkommens genannten Waren werden außer Zöllen keine Eingangsabgaben erhoben. Dies gilt nicht bei der Einfuhr für die…
Für die in Artikel 9 Abs. 2 Satz 1 des Vertrags genannten Waren werden außer Zöllen keine Einfuhrabgaben erhoben. Dies gilt nicht bei der Einfuhr für die…
Für die in Artikel 9 Abs. 2 Satz 1 des Vertrages genannten Waren werden außer Zöllen keine Einfuhrabgaben erhoben. Dies gilt nicht bei der Einfuhr von Waren für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.