Erwägungsgrund 2 32011D0220
Das Haager Übereinkommen vom 23. November 2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen (das „Übereinkommen“) bietet ein solides Fundament für ein weltweites System der Verwaltungszusammenarbeit und für die Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltsentscheidungen und Unterhaltsvereinbarungen und sieht einen unentgeltlichen Rechtsbeistand in nahezu allen Fällen von Unterhaltsansprüchen von Kindern sowie eine Vereinfachung der Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahren vor.