Erwägungsgrund 4 32011D0280
Damit die Gruppe der europäischen Regulierungsbehörden für Elektrizität und Erdgas einige laufende Projekte abschließen kann, sollte sie erst am 1. Juli 2011 aufgelöst werden, so dass eine reibungslose Übergabe an die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden stattfinden kann —