Art. 2 32011D0203BESCHLUSS 2011/203/GASP DES RATES vom 31. März 2011 zur Änderung des Beschlusses 2010/445/GASP zur Verlängerung des Mandats des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für die Krise in Georgien
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er gilt ab dem 1. März 2011.
Art. 2 32012D0057BESCHLUSS Nr. 1/2012 DES GEMISCHTEN AUSSCHUSSES EU-ANDORRA vom 25. Januar 2012 zur Festlegung der Liste der zollrechtlichen Sicherheitsbestimmungen gemäß Artikel 12b Absatz 1 des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Fürstentum Andorra (2012/57/EU)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er gilt ab dem 1. Januar 2011.
Art. 3 32012D0511BESCHLUSS DES RATES vom 23. Juli 2012 über die Unterzeichnung des Ernährungshilfe-Übereinkommens im Namen der Europäischen Union (2012/511/EU)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 3 32012D0311BESCHLUSS DES RATES vom 7. Juni 2012 über den Standpunkt der Europäischen Union im Nahrungsmittelhilfeausschuss in Bezug auf die Verlängerung des Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommens von 1999 (2012/311/EU)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32019D0312BESCHLUSS (GASP) 2019/312 DES RATES vom 21. Februar 2019 zur Änderung und Verlängerung des Beschlusses 2014/219/GASP über die GSVP-Mission der Europäischen Union in Mali (EUCAP Sahel Mali)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er gilt ab dem 1. März 2019.