Erwägungsgrund 9 32022D0313
Die Makrofinanzhilfe der Union sollte ein außerordentliches Finanzinstrument in Form einer ungebundenen und nicht zweckgewidmeten Zahlungsbilanzhilfe sein, das zur Deckung des unmittelbaren Außenfinanzierungsbedarfs des Empfängers beitragen und die Umsetzung eines politischen Programms unterstützen soll, welches tiefgreifende unmittelbare Anpassungs- und Strukturreformmaßnahmen zur kurzfristigen Verbesserung der Zahlungsbilanzsituation des Empfängers und zur mittelfristigen Verbesserung der wirtschaftlichen Resilienz umfasst.