Erwägungsgrund 3 32011D0315
Südsudan wird voraussichtlich nach der Unabhängigkeitserklärung rasch den Beitritt zum Partnerschaftsabkommen zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits, unterzeichnet in Cotonou am 23. Juni 2000, zuletzt geändert in Ouagadougou am 22. Juni 2010, beantragen. Da es nach dem Beitritt jedoch eine Weile dauern wird, bis effektiv Mittel aus dem zehnten Europäischen Entwicklungsfonds („EEF“) zur Verfügung stehen, droht während dieser Zeit eine Finanzierungslücke zu entstehen.