Erwägungsgrund 4 32011D0315
Der Rat hat in seinem Beschluss 2010/406/EU des Rates vom 12. Juli 2010 über die Zuweisung der aus Projekten im Rahmen des neunten und vorangegangener Europäischer Entwicklungsfonds (EEF) freigegebenen Mittel zur Verwendung für die Bedürfnisse der am stärksten gefährdeten Bevölkerungsgruppen in Sudan eine erste Mittelzuweisung von 150 Mio. EUR für die Bedürfnisse der am stärksten gefährdeten Bevölkerungsgruppen in Sudan vorgesehen. Von diesem Betrag sind bereits 85 Mio. EUR für Südsudan vorgemerkt. Dieser Betrag wird jedoch als unzureichend angesehen, um den gewaltigen Bedarf im Bereich Staatsbildung und Kapazitätsaufbau sowie den Entwicklungsbedarf des größten Teils der Bevölkerung zu decken.