Art. 2 32011D0792BESCHLUSS ATALANTA/4/2011 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 2. Dezember 2011 zur Ernennung eines Befehlshabers der EU-Einsatzkräfte für die Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias (Atalanta) (2011/792/GASP)
Dieser Beschluss tritt am 6. Dezember 2011 in Kraft.
Art. 2 32011D0237BESCHLUSS ATALANTA/1/2011 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 13. April 2011 zur Ernennung eines Befehlshabers der EU-Einsatzkräfte für die Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias (Atalanta) (2011/237/GASP)
Dieser Beschluss tritt am 14. April 2011 in Kraft.
Art. 3 32019D1112BESCHLUSS (GASP) 2019/1112 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 12. Juni 2019 zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Einsatzkräfte für die Militäroperation der Europäischen Union im südlichen zentralen Mittelmeer (EUNAVFOR MED Operation SOPHIA) und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2018/1219 (EUNAVFOR MED/1/2019)
Dieser Beschluss tritt am 12. Juni 2019 in Kraft.
Art. 3 32011D0739BESCHLUSS DES RATES vom 20. Oktober 2011 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein zur Änderung des Zusatzabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über die Einbeziehung des Fürstentums Liechtenstein in das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen (2011/739/EU)
Dieser Beschluss tritt am Tag seines Erlasses in Kraft.
Art. 2 32013D0423BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 2. August 2013 zur Annahme eines Verpflichtungsangebots im Zusammenhang mit dem Antidumpingverfahren betreffend die Einfuhren von Fotovoltaik-Modulen aus kristallinem Silicium und Schlüsselkomponenten davon (Zellen und Wafer) mit Ursprung in oder versandt aus der Volksrepublik China (2013/423/EU)
Dieser Beschluss tritt am 6. August 2013 in Kraft.