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Mit der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit wurde ein Schnellwarnsystem für von Lebens- oder Futtermitteln ausgehende unmittelbare oder mittelbare Gefahren für die menschliche Gesundheit eingeführt. Diese Bestimmungen sollten in Bezug auf die betreffenden Erzeugnisse auch für Grönland gelten.
Es ist angezeigt, das durch die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 eingeführte Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel auf Risiken für die Tiergesundheit oder…
Die Meldung von unmittelbaren oder mittelbaren Risiken für die menschliche Gesundheit, die von den Erzeugnissen in Grönland ausgehen, erfolgt über das mit der…
Ein hohes Maß an Schutz für die Gesundheit von Mensch und Tier ist eines der grundlegenden Ziele des Lebensmittelrechts, wie es in der Verordnung (EG) Nr.…
des Schnellwarnsystems nach Artikel 50 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der…
Ein hohes Maß an Schutz für die Gesundheit von Mensch und Tier ist eines der grundlegenden Ziele des Lebensmittelrechts, wie es in der Verordnung (EG) Nr.…
Die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 enthält Verfahrensvorschriften für Sofortmaßnahmen betreffend Lebensmittel und Futtermittel gemeinschaftlichen Ursprungs und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.