Art. 12 32011D0409
Geschäftsordnung der Arbeitsgruppe
Artikel 1 bis 6 und Artikel 9 dieses Beschlusses gelten für die Sitzungen der Arbeitsgruppe entsprechend.
Artikel 1 bis 6 und Artikel 9 dieses Beschlusses gelten für die Sitzungen der Arbeitsgruppe entsprechend.