Beschluss der Kommission vom 27. Juli 2011 über Sicherheitsanforderungen, denen europäische Normen gemäß der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates genügen müssen, um bestimmten Risiken, die von inneren Abschlüssen, Fensterabdeckungen mit Schnüren und Sicherheitseinrichtungen ausgehen, zu begegnen (Text von Bedeutung für den EWR) (2011/477/EU)
In Berichten über Unfälle im Zusammenhang mit Schnüren wird als Todesursache Erstickung angegeben. Die geltenden europäischen Normen für Fensterabdeckungen und Abschlüsse enthalten keine Anforderungen, um diesem Risiko zu begegnen.
Erwägungsgrund 10 32011D0477
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