Beschluss der Kommission vom 27. Juli 2011 über Sicherheitsanforderungen, denen europäische Normen gemäß der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates genügen müssen, um bestimmten Risiken, die von inneren Abschlüssen, Fensterabdeckungen mit Schnüren und Sicherheitseinrichtungen ausgehen, zu begegnen (Text von Bedeutung für den EWR) (2011/477/EU)
Daher müssen Sicherheitsanforderungen festgelegt werden, damit innere Abschlüsse und andere Fensterabdeckungen mit Schnüren eigensicher für Kinder sind und somit das Risiko einer Strangulation und Erstickung durch zugängliche Schnüre und Kleinteile ausgeschlossen wird.
Erwägungsgrund 12 32011D0477
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