Beschluss der Kommission vom 27. Juli 2011 über Sicherheitsanforderungen, denen europäische Normen gemäß der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates genügen müssen, um bestimmten Risiken, die von inneren Abschlüssen, Fensterabdeckungen mit Schnüren und Sicherheitseinrichtungen ausgehen, zu begegnen (Text von Bedeutung für den EWR) (2011/477/EU)
Um das Risiko der unsachgemäßen Montage oder der Nichtmontage auszuschließen, sollten die Hersteller die Konstruktion der Sicherheitseinrichtungen oder der Fensterabdeckungen verbessern, damit das Produkt nur betätigt werden kann, wenn die Sicherheitseinrichtungen ordnungsgemäß montiert sind.
Erwägungsgrund 11 32011D0477
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