Erwägungsgrund 2 32011D0051
Gemäß Artikel 12 des Landwirtschaftsabkommens kann das Landwirtschaftsabkommen auf Antrag einer Partei überprüft werden.
Gemäß Artikel 12 des Landwirtschaftsabkommens kann das Landwirtschaftsabkommen auf Antrag einer Partei überprüft werden.