Beschluss des Rates vom 18. Januar 2011 zur Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zum Schutz von Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel, zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen (2011/51/EU)
Die Kommission hat im Namen der Union ein Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zum Schutz von Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel (im Folgenden „Abkommen“) ausgehandelt, das das Landwirtschaftsabkommen durch die Hinzufügung eines neuen Anhang 12 ändert.
Erwägungsgrund 4 32011D0051
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