Erwägungsgrund 5 32011D0051
Der Beschluss 2002/309/EG, Euratom des Rates und der Kommission über das Abkommen über die wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit vom 4. April 2002 zum Inkrafttreten von sieben Abkommen mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft regelt das interne Verfahren zur Annahme des Standpunkts der Union zu Fragen, welche Gegenstand der Beschlüsse des Gemischten Ausschusses nach Artikel 6 Abschnitt 3 des Landwirtschaftsabkommens waren. Es sollte auch das interne Verfahren zur Annahme des Standpunkts der Union zu Fragen im Zusammenhang mit Anhang 12 jenes Abkommens festgelegt werden.