Beschluss des Rates vom 18. Januar 2011 über den Standpunkt der Europäischen Union zur Anpassung von Anhang 3 des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen in dem mit dem Abkommen eingesetzten Gemischten Ausschuss für Landwirtschaft (2011/53/EU)
Gemäß Artikel 11 des Abkommens kann der Ausschuss über Änderungen der Anhänge des Abkommens beschließen.
Erwägungsgrund 3 32011D0053
Erwägungsgrund 3 32011D0053Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen