Erwägungsgrund 5 32011D0053
Gemäß Artikel 5 Absatz 2 des Beschlusses 2002/309/EG, Euratom des Rates und — bezüglich des Abkommens über die wissenschaftliche und technische Zusammenarbeit — der Kommission vom 4. April 2002 über den Abschluss von sieben Abkommen mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft wird der Standpunkt der Europäischen Union im Gemischten Ausschuss für Landwirtschaft vom Rat auf Vorschlag der Kommission festgelegt.