Erwägungsgrund 30 32019L0001
Die Untersuchungsbefugnisse der für Wettbewerb zuständigen nationalen Verwaltungsbehörden sollten den mit dem digitalen Umfeld einhergehenden Herausforderungen im Bereich der Umsetzung angemessen sein und die nationalen Wettbewerbsbehörden in die Lage versetzen, alle — auch forensische — Informationen, die das Unternehmen oder die Unternehmensvereinigung, das bzw. die Gegenstand der Untersuchungsmaßnahme ist, betreffen, in digitaler Form zu beschaffen, und zwar unabhängig von dem Medium, auf dem die Informationen gespeichert sind, wie beispielsweise Laptops, Mobiltelefone, andere mobile Geräte oder Cloud-Speicherung.