Erwägungsgrund 4 32011D0706
Ferner müssen die in dem Beschluss 2010/638/GASP vorgesehenen Maßnahmen betreffend militärisches Gerät sowie zur internen Repression verwendbare Ausrüstung geändert werden.
Ferner müssen die in dem Beschluss 2010/638/GASP vorgesehenen Maßnahmen betreffend militärisches Gerät sowie zur internen Repression verwendbare Ausrüstung geändert werden.