Erwägungsgrund 3 32011D0731
Das Übereinkommen von 2006 liegt seit dem 3. April 2006 bis einen Monat nach seinem endgültigen Inkrafttreten zur Unterzeichnung auf. Die Zustimmung, durch dieses Übereinkommen gebunden zu sein, ist entweder durch endgültige Unterzeichnung oder durch Ratifikation, Annahme, Genehmigung oder Beitritt auszudrücken.