Erwägungsgrund 5 32011D0731
Die Europäische Gemeinschaft war Vertragspartei des Übereinkommens von 1994. Das Übereinkommen von 2006 wird zu den Zielen der Europäischen Union im Bereich der nachhaltigen Entwicklung beitragen.
Die Europäische Gemeinschaft war Vertragspartei des Übereinkommens von 1994. Das Übereinkommen von 2006 wird zu den Zielen der Europäischen Union im Bereich der nachhaltigen Entwicklung beitragen.