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Es ist im Interesse der Union, dass Anträge auf Gewährung und/oder Verlängerung von jährlichen Ausnahmegenehmigungen bezüglich der Einführung des Harmonisierten Systems zur Bezeichnung und Codierung der Waren (kurz „Harmonisiertes System“ oder „HS“) am 1. Januar 1988 und von dessen vom Rat der Weltzollorganisation empfohlener erster, zweiter, dritter, vierter und fünfter Änderung („HS92-Änderung“ (am 1. Januar 1992 in Kraft getreten), „HS96-Änderung“ (am 1. Januar 1996 in Kraft getreten), „HS2002-Änderung“ (am 1. Januar 2001 in Kraft getreten), „HS2007-Änderung“ (am 1. Januar 2007 in Kraft getreten) und „HS2012-Änderung“ (soll am 1. Januar 2012 in Kraft treten)) sowie von künftigen HS-Änderungen, in denen die Verpflichtung zur Übernahme dieser Änderungen in die Listen der Zugeständnisse der Mitgliedstaaten festgelegt wird (Überführung der Listen der Zollzugeständnisse in die HS-Nomenklatur), zügig bewilligt werden.
bis zum 11. Juni 2030 gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 eine Entscheidung über den Antrag auf Genehmigung oder auf Erneuerung der Genehmigung dieser…
Bis zum 1. Dezember 2011 kann ein Mitgliedstaat alle bestehenden strengeren Einstufungen und Kennzeichnungen von Stoffen, die in Anhang VI Teil 3 der…
Anträge auf Gewährung und/oder Verlängerung von Ausnahmegenehmigungen bezüglich der Einführung des Harmonisierten Systems zur Bezeichnung und Codierung der…
Infolge der Änderungen der Nomenklatur als Anhang des Internationalen Übereinkommens über das Harmonisierte System zur Warenbezeichnung und Kodierung gemäß der…
Es sind bestimmte Änderungen an der Kombinierten Nomenklatur vorzunehmen, um veränderte Anforderungen in Bezug auf Statistik und Handelspolitik oder zur…
Es sind bestimmte Änderungen an der Kombinierten Nomenklatur vorzunehmen, um veränderte Anforderungen in Bezug auf Statistik und Handelspolitik, Änderungen zur…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.