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Um einen Standpunkt der Union zur Genehmigung von Erläuterungen, Einreihungsavisen oder sonstigen Stellungnahmen zur Auslegung des Harmonisierten Systems und Empfehlungen zur Gewährleistung einer einheitlichen Auslegung des Harmonisierten Systems im Rahmen des HS-Übereinkommens sowie zur Ausarbeitung solcher Rechtsakte in der WZO nach Ende der Geltungsdauer des Beschlusses (EU) 2020/1707 am 31. Dezember 2023 aufrechtzuerhalten, sollte der vorliegende Beschluss ab dem 1. Januar 2024 gelten und daher umgehend in Kraft treten —
Mit dem Beschluss (EU) 2020/1707 des Rates wurde ein effizientes und beschleunigtes Verfahren zur Festlegung des im Namen der Union zu fassenden Standpunkts zur…
Es ist im Interesse der Union, dass Anträge auf Gewährung und/oder Verlängerung von jährlichen Ausnahmegenehmigungen bezüglich der Einführung des Harmonisierten…
Da der Durchführungsbeschluss (EU) 2021/773 am 31. Dezember 2024 ausläuft, sollte der vorliegende Beschluss ab dem 1. Januar 2025 gelten, damit die…
Um sicherzustellen, dass der Rat die in diesem Beschluss festgelegte Politik regelmäßig bewerten und gegebenenfalls überarbeiten kann, und im Geiste des in…
Es ist zweckmäßig, den im Namen der Union in der WZO zu vertretenden Standpunkt in Bezug auf die Annahme von Erläuterungen, Einreihungsavisen oder sonstigen…
Um die Angleichung an die Bestimmungen der Leitlinie (EU) 2023/2415 (EZB/2023/22) zu gewährleisten, sollte der vorliegende Beschluss am 20. November 2023 in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.