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Dieser Beschluss gilt nicht für Dokumente, deren Weiterverwendung die Kommission nicht gestatten kann, weil sie beispielsweise geistiges Eigentum Dritter sind oder von den anderen Organen übermittelt wurden —
Dokumente, deren Weiterverwendung die Kommission nicht gestatten kann, weil sie geistiges Eigentum Dritter sind;
Dieser Beschluss legt die Bedingungen fest, unter denen Dokumente, die im Besitz der Kommission oder in ihrem Namen im Besitz des Amtes für Veröffentlichungen…
Die Kommission ist durch diesen Beschluss nicht verpflichtet, die betreffenden Dokumente in andere Amtssprachen zu übersetzen, für die zum Zeitpunkt der…
Für die Zwecke dieses Beschlusses bezeichnet der Begriff 1. „Dokument“: 2. „Weiterverwendung“: die Nutzung von Dokumenten durch natürliche oder juristische…
Für eine wirksamere Regelung der Weiterverwendung von Kommissionsdokumenten sollten die Vorschriften für die Weiterverwendung dieser Dokumente angepasst werden,…
den Haftungsausschluss der Kommission für jegliche Folgen der Weiterverwendung.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.