Erwägungsgrund 6 32011D0833
In der Richtlinie 2003/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sind die in der gesamten Europäischen Union geltenden Mindestvorschriften für die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors festgelegt. In den Erwägungsgründen der Richtlinie werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, über diese Mindestvorschriften hinauszugehen und eine Politik für offene Daten zu betreiben, durch die eine breite Nutzung der im Besitz öffentlicher Einrichtungen befindlichen Dokumente ermöglicht werden soll.