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Dieser Beschluss legt die Bedingungen fest, unter denen Dokumente, die im Besitz der Kommission oder in ihrem Namen im Besitz des Amtes für Veröffentlichungen der Europäischen Union (Amt für Veröffentlichungen) sind, weiterverwendet werden dürfen, um eine breitere Weiterverwendung der Informationen zu erleichtern, das Erscheinungsbild einer offenen Kommission zu stärken und unnötige Verwaltungslasten für die Nutzer und die Dienststellen der Kommission zu vermeiden.
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