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Die Kommission hat ihre Statistiken, Veröffentlichungen und die gesamten Vorschriften des EU-Rechts online frei zugänglich gemacht und dient somit als Vorbild für öffentliche Verwaltungen. Das ist eine gute Grundlage für weitere Fortschritte im Bereich der Verfügbarkeit und Weiterverwendung der Daten, die sich im Besitz dieses Organs befinden.
Die Kommission macht die nach Absatz 1 mitgeteilten Angaben auf geeignete Weise, beispielsweise über das Europäische Justizportal, öffentlich zugänglich.
Durch eine offene Weiterverwendungspolitik der Kommission werden nicht nur neue Wirtschaftstätigkeiten gefördert, eine größere Nutzung und Verbreitung von…
Unbeschadet der Verordnung (EG) Nr. 1367/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 verbreitet die Kommission…
Die Kommission stellt sicher, dass alle für die Untersuchung erforderlichen Daten und Statistiken verfügbar, verständlich, transparent und überprüfbar sind.
Zur ordnungsgemäßen Verwaltung statistischer Angaben und Bezugsdaten müssen die der Kommission von den Mitgliedstaaten übermittelten Informationen direkt und so…
Die Kommission macht den nicht vertraulichen Teil der Daten öffentlich zugänglich.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.