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Der Standpunkt, den die Union im Gemischten Ausschuss zu Fragen in Bezug auf Titel II a des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Fürstentum Andorra (im Folgenden „Abkommen“) zu vertreten hat, wird vom Rat auf Vorschlag der Kommission mit qualifizierter Mehrheit festgelegt.
Der von der Gemeinschaft im Gemischten Ausschuss zu vertretende Standpunkt wird auf Vorschlag der Kommission vom Rat mit qualifizierter Mehrheit festgelegt. Der…
Der Standpunkt der Union im Gemischten Rückübernahmeausschuss zur Annahme seiner Geschäftsordnung gemäß Artikel 16 Absatz 2 des Abkommens wird von der…
Die Europäische Kommission legt den Standpunkt der Union fest, der in dem mit Artikel 4 Absatz 2 des Abkommens eingesetzten Gemischten Ausschuss in Bezug auf…
Die Kommission legt den Standpunkt fest, der in dem mit Artikel 6 Absatz 1 des Abkommens eingesetzten Gemischten Ausschuss in Bezug auf Änderungen des Abkommens…
In Bezug auf Beschlüsse in Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit der Union fallen, wird der von der Union und ihren Mitgliedstaaten im Gemeinsamen Ausschuss…
Der Standpunkt der Union im Gemischten Ausschuss zur Annahme von dessen in Artikel 12 Absatz 4 des Abkommens vorgesehener Geschäftsordnung wird von der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.