Gesetze
Gesetz wird geladen …
Gemäß Artikel 9 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 443/2009 gelten die Beträge der Emissionsüberschreitungsabgaben als Einnahmen für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union und sind in Titel 7 des Gesamthaushaltsplans zu erfassen und zu verbuchen. Es ist deswegen angezeigt, als Erhebungsverfahren die in der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften und der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002 der Kommission vom 23. Dezember 2002 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften festgelegten Regeln für die Einziehung von Forderungen anzuwenden.
Die Emissionsüberschreitungsprämie ist nach den Formeln in Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 443/2009 zu berechnen und gemäß Artikel 10 der Verordnung…
Die Kommission zieht die gemäß Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 443/2009 berechnete Abgabe wegen Emissionsüberschreitung ein, indem sie gemäß den Artikeln 71…
Bei der Erstellung der nationalen Programme und bei den damit zusammenhängenden finanziellen Aspekten sollten die Bestimmungen der Verordnung (EG, Euratom) Nr.…
Gemäß Artikel 115 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen…
Diese Verordnung orientiert sich maßgeblich an der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den…
Aus Gründen der Effizienz und Vereinfachung sollte diese Finanzregelung so weit wie möglich die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.