Erwägungsgrund 5 32013D0483BESCHLUSS DES RATES vom 30. September 2013 über die Anwendung der Regelung Nr. 41 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN/ECE) — Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Krafträder hinsichtlich ihrer Geräuschentwicklung (Text von Bedeutung für den EWR) (2013/483/EU)
Zeitgleich mit ihrem Beitritt zum Geänderten Übereinkommen von 1958 trat die Union auch einer bestimmten Zahl von UN/ECE-Regelungen bei, die in Anhang II des…
Erwägungsgrund 6 32013D0483BESCHLUSS DES RATES vom 30. September 2013 über die Anwendung der Regelung Nr. 41 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN/ECE) — Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Krafträder hinsichtlich ihrer Geräuschentwicklung (Text von Bedeutung für den EWR) (2013/483/EU)
Gemäß Artikel 3 Absatz 3 des Beschlusses 97/836/EG und in Übereinstimmung mit Artikel 1 Absatz 7 des Geänderten Übereinkommens von 1958 kann die Union die…
Erwägungsgrund 2 32006D0443BESCHLUSS DES RATES vom 13. März 2006 zur Änderung der Beschlüsse 2001/507/EG und 2001/509/EG im Hinblick auf die obligatorische Anwendung der Regelungen Nr. 109 und 108 der UN/ECE (Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen) über runderneuerte Reifen (2006/443/EG)
Die Gemeinschaft wurde durch den Beschluss 97/836/EG zur Vertragspartei des Geänderten Übereinkommens von 1958. Mit den Beschlüssen 2001/507/EG und 2001/509/EG…
Art. 3 Abs. 1 31997D0836In Übereinstimmung mit Artikel 1 Absatz 5 des Geänderten Übereinkommens erklärt die Gemeinschaft, ihren Beitritt auf die Anwendung der ECE-Regelungen zu…
Erwägungsgrund 2 32005D0614BESCHLUSS DES RATES vom 18. Juli 2005 über den Beitritt der Gemeinschaft zu zwei Regelungen der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa: Regelung Nr. 94 über Bedingungen für die Genehmigung der Fahrzeuge hinsichtlich des Schutzes der Insassen bei einem Frontaufprall und Regelung Nr. 95 über Bedingungen für die Genehmigung der Fahrzeuge hinsichtlich des Schutzes der Insassen bei einem Seitenaufprall (Text von Bedeutung für den EWR) (2005/614/EG)
Die Regelung Nr. 94 und die Regelung Nr. 95 waren nicht in den Anhang II des Beschlusses 97/836/EG des Rates aufgenommen worden, da sie nicht mit den…
Erwägungsgrund 2 32006D0444BESCHLUSS DES RATES vom 13. März 2006 über den Beitritt der Gemeinschaft zu Regelung Nr. 55 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa über einheitliche Bedingungen für die Genehmigung mechanischer Verbindungsteile von Fahrzeugkombinationen (Text von Bedeutung für den EWR) (2006/444/EG)
Die Regelung Nr. 55 war nicht in den Anhang II des Beschlusses 97/836/EG aufgenommen worden, da sie nicht mit den technischen Anforderungen und Spezifikationen…