Erwägungsgrund 3 32012D0170
Um Fortschritte im Hinblick auf die Bewältigung der noch verbleibenden Probleme in Bezug auf die Schulen, die die lateinische Schrift verwenden, zu fördern, sollten die in Bezug auf Anhang II des Beschlusses 2010/573/GASP geltenden restriktiven Maßnahmen bis zum 30. September 2012 weiter ausgesetzt werden. Am Ende dieses Zeitraums sollte der Rat diese restriktiven Maßnahmen im Hinblick darauf überprüfen, die Erfüllung der Bedingungen für eine effektive und nachhaltige Rückkehr zu einem normalen Betrieb der Schulen in der transnitrischen Region, die die lateinische Schrift verwenden, sicherzustellen, insbesondere durch die Beseitigung der Beschränkungen ihrer Registrierung durch die transnitrische De-facto-Verwaltung, die Schaffung ordnungsgemäßer Bedingungen für den Betrieb aller dieser Schulen und die zeitliche Nachhaltigkeit dieser Bedingungen.