Erwägungsgrund 4 32012D0174
Seeräuberische Handlungen und bewaffnete Raubüberfälle an und vor der Küste Somalias sind nach wie vor eine Bedrohung für die Schifffahrt in der Region, insbesondere für die Lieferung von Lebensmittelhilfe für die somalische Bevölkerung im Rahmen des Welternährungsprogramms, und erzeugen Finanzströme, gegen die weitere Anstrengungen unternommen werden müssen.