Erwägungsgrund 7 32012D0174
Am 16. Dezember 2008 hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (VN-Sicherheitsrat) die Resolution 1851 (2008) betreffend die Situation in Somalia verabschiedet, mit der die Staaten und die Regionalorganisationen, die bei der Bekämpfung der Seeräuberei und der bewaffneten Raubüberfälle auf See vor der Küste Somalias zusammenarbeiten und deren Namen dem Generalsekretär der Vereinten Nationen von der somalischen Übergangs-Bundesregierung vorab notifiziert wurden, ermächtigt werden, in Somalia alle erforderlichen und geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um seeräuberische Handlungen und bewaffnete Raubüberfälle auf See zu bekämpfen, wobei alle derartigen Maßnahmen im Einklang mit dem anwendbaren humanitären Völkerrecht und den internationalen Menschenrechtsnormen stehen müssen.