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Die Gemeinsame Aktion 2008/851/GASP wird wie folgt geändert:
Artikel 1 erhält folgende Fassung: Mission
Artikel 2 wird wie folgt geändert:
Buchstabe a erhält folgende Fassung: „a) Gewährung von Schutz für die vom WEP gecharterten Schiffe, unter anderem durch die Präsenz von bewaffneten Kräften von Atalanta an Bord dieser Schiffe, auch dann wenn sie die Hoheitsgewässer und inneren Gewässer Somalias befahren;“
Buchstabe c erhält folgende Fassung: „c) Überwachung der Gebiete vor der Küste Somalias, einschließlich der somalischen Hoheitsgewässer und inneren Gewässer, die Gefahren für maritime Tätigkeiten, insbesondere des Seeverkehrs, bergen;“
Buchstabe f erhält folgende Fassung: „f) Herstellung einer Verbindung mit den Organisationen und Einrichtungen sowie mit den Staaten, die in der Region zur Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias tätig sind, insbesondere zu der im Rahmen der Operation „Dauerhafte Freiheit“ agierenden Seestreitkraft Combined Task Force 151;“
Artikel 12 erhält folgende Fassung: Überstellung der aufgegriffenen und festgehaltenen Personen zwecks Wahrnehmung der gerichtlichen Zuständigkeiten
In Artikel 14 wird folgender Absatz angefügt:
Artikel 16 Absatz 3 erhält folgende Fassung:
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