Art. 2 32011D0290BESCHLUSS DES RATES vom 13. Mai 2011 über den Abschluss des Protokolls zu dem Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits über ein Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und der Ukraine über die allgemeinen Grundsätze für die Teilnahme der Ukraine an den Programmen der Union (2011/290/EU)
Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 10 des Protokolls vorgesehene Notifikation im Namen der Union vor.
Art. 2 32011D0283BESCHLUSS DES RATES vom 12. April 2011 über den Abschluss eines Protokolls zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits über ein Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Moldau über die allgemeinen Grundsätze für die Teilnahme der Republik Moldau an den Programmen der Union (2011/283/EU)
Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 10 des Protokolls vorgesehene Notifikation im Namen der Union vor.
Art. 2 32006D0188BESCHLUSS DES RATES vom 21. Februar 2006 über den Abschluss des Übereinkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Dänemark zur Ausdehnung auf Dänemark der Verordnung (EG) Nr. 343/2003 des Rates zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen in einem Mitgliedstaat gestellten Asylantrags zuständig ist, sowie der Verordnung (EG) Nr. 2725/2000 des Rates über die Einrichtung von „Eurodac“ für den Vergleich von Fingerabdrücken zum Zwecke der effektiven Anwendung des Dubliner Übereinkommens (2006/188/EG)
Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 10 Absatz 2 des Übereinkommens vorgesehene Notifikation vor .
Art. 2 32008D0224BESCHLUSS DES RATES vom 18. Februar 2008 über den Abschluss von Protokollen zur Änderung der Abkommen über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung von Georgien, der Libanesischen Republik, der Republik Malediven, der Republik Moldau, der Regierung der Republik Singapur beziehungsweise der Republik Östlich des Uruguay anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union (2008/224/EG)
Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 3 der einzelnen Protokolle vorgesehene Notifizierung vor.
Art. 2 32013D0785BESCHLUSS DES RATES vom 16. Dezember 2013 über den Abschluss, im Namen der Europäischen Union, des Protokolls zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko (2013/785/EU)
Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 12 des Protokolls vorgesehene Notifizierung im Namen der Union vor.
Art. 2 32008D0275BESCHLUSS DES RATES vom 17. März 2008 über den Abschluss eines Protokolls zur Änderung der Anhänge I und II des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Marokko über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union (2008/275/EG)
Der Präsident des Rates nimmt im Namen der Gemeinschaft die in Artikel 3 des Protokolls vorgesehene Notifizierung vor .