Art. 3 32012D0170BESCHLUSS 2012/170/GASP DES RATES vom 23. März 2012 zur Änderung des Beschlusses 2010/573/GASP betreffend restriktive Maßnahmen gegen die Führung der transnistrischen Region der Republik Moldau
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 3 32012D0113BESCHLUSS DES RATES vom 14. Februar 2012 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Republik Indonesien über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (2012/113/EU)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 3 32012D0496BESCHLUSS DES RATES vom 2. Dezember 2010 über die Unterzeichnung des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko mit Maßnahmen zur gegenseitigen Liberalisierung des Handels mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen, landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen, Fisch und Fischereierzeugnissen, zur Ersetzung der Protokolle Nr. 1, 2 und 3 und ihrer Anhänge sowie zur Änderung des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits (2012/496/EU)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 3 32012D0168BESCHLUSS 2012/168/GASP DES RATES vom 23. März 2012 zur Änderung des Beschlusses 2011/235/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Iran
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 3 32012D0306BESCHLUSS DES RATES vom 12. Juni 2012 über den Abschluss des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Mosambik (2012/306/EU)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 3 32012D0019BESCHLUSS DES RATES vom 16. Dezember 2011 zur Genehmigung — im Namen der Europäischen Union — der Erklärung über die Gewährung von Fangmöglichkeiten in EU-Gewässern für Fischereifahrzeuge, die die Flagge der Bolivarischen Republik Venezuela führen, in der ausschließlichen Wirtschaftszone vor der Küste von Französisch-Guayana (2012/19/EU)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.