Art. 2 32008D0275BESCHLUSS DES RATES vom 17. März 2008 über den Abschluss eines Protokolls zur Änderung der Anhänge I und II des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Marokko über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union (2008/275/EG)
Der Präsident des Rates nimmt im Namen der Gemeinschaft die in Artikel 3 des Protokolls vorgesehene Notifizierung vor .
Art. 2 32008D0271BESCHLUSS DES RATES vom 25. Februar 2008 über den Abschluss eines Zweiten Zusatzprotokolls zum Abkommen über wirtschaftliche Partnerschaft, politische Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Vereinigten Mexikanischen Staaten andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union (2008/271/EG)
Der Präsident des Rates nimmt die Notifizierung gemäß Artikel 5 des Zweiten Zusatzprotokolls vor.
Art. 2 32009D0825BESCHLUSS DES RATES vom 26. Oktober 2009 über den Abschluss des Protokolls zur Änderung des Seeverkehrsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Regierung der Volksrepublik China andererseits (2009/825/EG)
Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 3 des Protokolls vorgesehene Notifizierung im Namen der Europäischen Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten vor.
Art. 2 32005D0202BESCHLUSS DES RATES vom 31. Januar 2005 über den Abschluss eines Zusatzprotokolls zum Abkommen über wirtschaftliche Partnerschaft, politische Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Vereinigten Mexikanischen Staaten andererseits zur Berücksichtigung des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union (2005/202/EG)
Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 5 des Zusatzprotokolls vorgesehene Notifizierung vor.
Art. 2 32007D0341BESCHLUSS DES RATES vom 19. April 2007 über den Abschluss des Rückübernahmeabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Russischen Föderation (2007/341/EG)
Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 23 Absatz 2 des Abkommens vorgesehene Notifizierung vor .
Art. 2 32007D0818BESCHLUSS DES RATES vom 8. November 2007 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Montenegro über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (2007/818/EG)
Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 22 Absatz 2 des Abkommens vorgesehene Notifizierung vor .