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1. Umfasst ein Staat zwei oder mehr Gebietseinheiten, in denen in Bezug auf die in diesem Protokoll geregelten Angelegenheiten unterschiedliche Rechtssysteme gelten, so kann er bei der Unterzeichnung, Ratifikation, Annahme, Genehmigung oder beim Beitritt erklären, dass sich der Geltungsbereich dieses Protokolls auf all seine Gebietseinheiten bzw. nur auf eine oder mehrere seiner Gebietseinheiten erstrecken soll, und er kann diese Erklärung jederzeit durch Hinterlegung einer anderen Erklärung ändern. 2. Eine solche Erklärung wird dem Generalsekretär notifiziert und bezeichnen ausdrücklich die Gebietseinheiten, für die dieses Protokoll gilt. 3. In Bezug auf einen Vertragsstaat, der eine solche Erklärung abgegeben hat, a) sind Bezugnahmen auf den Staat des Schiffsregisters sowie — im Zusammenhang mit der Pflichtversicherungsbescheinigung — auf den ausstellenden oder bestätigenden Staat als Bezugnahmen auf die betreffenden Gebietseinheit zu verstehen, in der das Schiff eingetragen ist und die die Bescheinigung ausstellt oder bestätigt; b) sind Bezugnahmen auf die Anforderungen des innerstaatlichen Rechts, die innerstaatliche Haftungsbeschränkung und die Landeswährung als Bezugnahmen auf die Anforderungen des Rechts, die Haftungsbeschränkung und die Währung der betreffenden Gebietseinheit zu verstehen; und c) sind Bezugnahmen auf Gerichte und Urteile, die in den Vertragsstaaten anerkannt werden müssen, als Bezugnahmen auf Gerichte und Urteile, die in der betreffenden Gebietseinheit anerkannt werden müssen, zu verstehen.
Umfasst ein Staat mehrere Gebietseinheiten, von denen jede ihr eigenes Rechtssystem oder ihr eigenes Regelwerk für die in dieser Verordnung geregelten…
In Bezug auf einen Staat, der für die in dieser Verordnung geregelten Angelegenheiten zwei oder mehr Rechtssysteme oder Regelwerke hat, die für verschiedene…
Umfasst ein Staat mehrere Gebietseinheiten, von denen jede eigene Rechtsnormen für vertragliche Schuldverhältnisse hat, so gilt für die Bestimmung des nach…
Jeder Staat kann bei der Unterzeichnung oder bei der Hinterlegung seiner Ratifikations-, Annahme-, Genehmigungs- oder Beitrittsurkunde einzelne oder mehrere…
Da es Staaten und teilnehmende Mitgliedstaaten gibt, in denen die in dieser Verordnung geregelten Angelegenheiten durch zwei oder mehr Rechtssysteme oder…
Besitzt ein Mitgliedstaat mehrere Gebietskörperschaften, die über ihre eigenen Rechtsvorschriften verfügen, so schließt die Bezugnahme auf das anwendbare Recht…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.